BEGLAUBIGUNGEN
ABALIS: Ihr Spezialist für beglaubigte Übersetzungen

Für Beglaubigungen gelten strenge Regeln. Sie müssen von vereidigten Übersetzern der Berufungsgerichte angefertigt werden. Nachweis für die ordnungsgemäße Beglaubigung der übersetzten Dokumente ist das Aufbringen des Stempels des vereidigten Übersetzers. Er belegt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung im Vergleich zum Original für die Vorlage bei einer französischen bzw. internationalen Behörde.
Für beglaubigte Übersetzungen ist es gegebenenfalls möglich, mit kopierten Scans der Originale zu arbeiten. Meist ist es natürlich empfehlenswert, direkt mit den Originalen zu arbeiten. Der Übersetzer muss seinen offiziellen Stempel mit seiner Unterschrift und Registriernummer sowohl auf dem Original als auch auf dem übersetzten Dokument aufbringen. In manchen Fällen ist das Aufbringen einer Apostille (etwa zur Zertifizierung von Dokumenten einer französischen oder internationalen Behörde) für die Gültigkeit des Dokuments notwendig.
Vor Beginn des Übersetzungsprozesses ist es wichtig, die Bedingungen der Empfängerbehörde (Ministerium, Konsulat, Universität) genau zu kennen und die entsprechenden Einsendefristen zu berücksichtigen.
Für seine Übersetzungen im Fachbereich Beglaubigte Übersetzungen hat ABALIS eine Terminologie-Datenbank und Fachglossare erstellt, die ständig aktualisiert werden.
Hier einige Beispiele für Dokumentenarten der Kategorie “Beglaubigungen”:
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ABALIS TRADUCTION, 4 rue Augustin Bernard Mouchot, 45000 Orléans, Frankreich